Osteopathie Preise

Leistungen
Dauer Euro
Osteopathie für Jugendliche, Erwachsene und Schwangere ca. 60 min 95,00
Osteopathie für Babys und Kinder (Erstbehandlung) ca. 60 min 85,00
Osteopathie für Babys und Kinder (Folgebehandlung) ca. 30 min 50,00

Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen

Osteopathie ist zunächst eine Selbstzahlerleistung. Unter Selbstzahlerleistungen werden Gesundheitsleistungen und Kosten verstanden, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden müssen. Das bedeutet, dass ich Ihnen als Patientin oder Patient die osteopathischen Behandlungen in Rechnung stelle und Sie den Betrag direkt an mich überweisen. Die ausgestellte Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Gesetzliche Krankenkassen

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für Osteopathie. Für eine anteilige Erstattung fordern einige Krankenkassen ein Privatrezept, das Sie bei Ihnem behandelnden Arzt anfragen können. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Konditionen für osteopathische Behandlungen.

Unter folgendem link finden Sie eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen (ohne Gewähr):
www.osteopathie.de/krankenkassenliste

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten erhalten von mir eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In dieser Rechnung sind die einzelnen Abrechnungsziffern und die Diagnose vermerkt.

Entsprechend Ihrer tariflichen Vereinbarung, die Sie mit Ihrer Krankenkasse getroffen haben, erstatten private Krankenversicherungen und Beihilfestellen osteopathische Behandlungen oft in größerem Umfang. Ein Privatrezept des behandelnden Arztes ist hier in der Regel nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich vorab direkt bei Ihrer privaten Krankenversicherung über Ihre vereinbarten tariflichen Konditionen für osteopathische Behandlungen.

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