Osteopathie Preise
Leistung | Dauer | Euro |
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Osteopathie für Jugendliche, Erwachsene und Schwangere | 45 – 60 min | 90,00 |
Osteopathie Erstbehandlung für Babys und Kinder | 45 – 60 min | 90,00 |
Osteopathie für Babys und Kinder | 20 – 30 min | 55,00 |
Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen
Gesetzliche Krankenkassen
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig. Die Regelungen sind jedoch nicht einheitlich und unterscheiden sich teilweise deutlich. Bitte kontaktieren Sie vorab Ihre Krankenkasse und erfragen Sie die aktuellen Konditionen.
In der Regel ist eine ärztliche Überweisung (Rezept) nicht notwendig. Einige gesetzliche Krankenkassen fordern dennoch ein formloses privatärztliches Rezept oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes. Erst dann werden osteopathische Behandlungen unterstützt. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Unter folgendem link finden Sie eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen (ohne Gewähr):
www.osteopathie.de/krankenkassenliste
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten osteopathische Behandlungen entsprechend der tariflichen Vereinbarung. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht notwendig. Setzen Sie sich bitte dennoch vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfestelle in Verbindung, um konkrete Informationen zu erhalten.
Privatversicherte und Behilfeberechtigte erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).